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   BGH, 09.06.1999 - XII ZB 2/99   

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BGH, 09.06.1999 - XII ZB 2/99 (https://dejure.org/1999,9111)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1999 - XII ZB 2/99 (https://dejure.org/1999,9111)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - XII ZB 2/99 (https://dejure.org/1999,9111)
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    Keine sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts im Säumnisverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 846/81

    Beschwerde an den BGH - Beschluß des OLG - Familiensachen

    Auszug aus BGH, 09.06.1999 - XII ZB 2/99
    In Familiensachen des § 621 Abs. 1 Nr. 4 und 5 ZPO findet gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts, durch die der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verworfen worden ist, die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof nur statt, wenn das Oberlandesgericht sie zugelassen hat (§§ 341 Abs. 2, 542 Abs. 3, 567 Abs. 4 Satz 2, 621 d ZPO; Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - FamRZ 1982, 162, 163).
  • BGH, 08.09.2011 - III ZR 259/10

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig durch das

    Bereits zu dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Prozessrecht war anerkannt, dass ein Berufungsurteil, mit dem nach mündlicher Verhandlung ein Einspruch verworfen wurde (§ 341a ZPO), (nur) mit der Wertrevision oder der Zulassungsrevision im Sinne des § 546 ZPO a.F. anfechtbar war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1991 - IV ZB 4/91, NJW 1992, 1701, 1702; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 341 Rn. 13); dementsprechend war nach früherem Recht bei Einspruchsverwerfung durch Beschluss in einer Familiensache die sofortige Beschwerde nur bei Zulassung durch das Oberlandesgericht eröffnet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81, NJW 1982, 1104 f; vom 9. Juni 1999 - XII ZB 2/99, BGHR ZPO § 341 Abs. 2 Familiensache 1).
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